Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
des Restaurant White House in Rheinfelden
1. Grundlegendes
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast/Kunden/Veranstalter, nachfolgend Sie oder Gast genannt, und dem Restaurant Whitehouse als Betreiberin des Restaurant, im Folgenden als Restaurant bezeichnet. Der Einfachheit halber wird in diesen AGB – egal in Bezug auf welche Leistung – immer von Vertrag gesprochen. Es gelten ausschliesslich die bei Vertragsschluss gültigen Geschäftsbedingungen des Restaurants. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen AGB-Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Der Betreiber dieses Internetauftritts ist Restaurant Whitehouse.
2. Informationen auf dieser Webseite
Diese Webseite beinhaltet Informationen über Produkte und Dienstleistungen. Preis- und Sortimentsänderungen sowie technische Änderungen bleiben vorbehalten. Alle Angaben auf www.restaurant-whitehouse.ch (Produktbeschreibungen, Abbildungen, Bilder und sonstige Angaben) sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar, ausser es ist explizit anders vermerkt. Das Restaurant bemüht sich, sämtliche Angaben und Informationen auf dieser Webseite korrekt, vollständig, aktuell und übersichtlich bereitzustellen, jedoch kann das Restaurant weder ausdrücklich noch stillschweigend dafür Gewähr leisten.
Sämtliche Angebote auf dieser Webseite gelten als freibleibend und sind nicht als verbindliche Offerte zu verstehen.
Das Restaurant Whitehouse kann keine Garantie abgeben, dass die aufgeführten Produkte zum Zeitpunkt der Bestellung verfügbar sind. Daher sind alle Angaben zu Verfügbarkeit ohne Gewähr und können sich jederzeit und ohne Ankündigung ändern.
3. Reservationen
Der Leistungsumfang des Vertrags bestimmt sich gemäss individuell vorgenommener Reservation des Gastes. Der Gast hat – andere vertragliche Vereinbarungen vorbehalten – keinen Anspruch auf einen bestimmten Tisch/Raum. Sollten trotz einer bestätigten Reservation kein Tisch/Raum im Restaurant verfügbar sein, so muss das Restaurant den Gast unverzüglich hierüber informieren. Weitere Leistungen wie Ersatzrestaurant oder ähnliche Ansprüche werden ausgeschlossen.
4. Gruppenanlässe/Gruppenreservationen
Bei Gruppenreservationen erhält der Gast nach der ersten detaillierten Anlassbesprechung vom Restaurant eine schriftliche Bestätigung per Mail. Bitte prüfen Sie diese Bestätigung und alle Angaben um Missverständnisse auszuschliessen und senden Sie diese als Zeichen Ihres verbindlichen Einverständnisses an das Restaurant zurück. Grundsätzlich sind sämtliche Reservationen definitiv - provisorische Reservationen werden keine angenommen. Nach Rücksprache mit dem Restaurant können Ausnahmen gemacht werden, welche jedoch für das Restaurant nicht verpflichtend und nur 14 Tage gültig sind.
Bitte beachten Sie, dass für mindestens 10 Personen dasselbe Gericht bestellt werden muss. Falls Sie gerne mehrere Menus zur Auswahl haben und die Mindestzahl nicht erreichen, steht Ihnen die Speisekarte des Restaurants zur Auswahl zur Verfügung.
Beachten Sie bitte zudem, dass alle Gerichte nur nach Absprache Probegegessen werden können. Diese Gerichte werden meist speziell für den Gast eingekauft sind aus diesem Grund üblicherweise nicht im Hause.
Die 2 Tage vor dem Anlass angegebene Personenzahl wird definitiv verrechnet.
Bei Annullation eines definitiv bestätigten Anlasses von Seiten des Kunden bedarf es einer schriftlichen Mitteilung. Hierfür werden folgende Kosten verrechnet:
bis 30 Tage vor dem Anlass > keine Kosten
ab 29 bis 15 Tage vor dem Anlass > 50% des Arrangements
ab 14 bis 2 Tage vor dem Anlass > 70% des Arrangements
ab 2 bis 0 Tage vor dem Anlass > 100% des Arrangements
Als Arrangement versteht sich die vereinbarte Leistung multipliziert mit der in der Reservationsbestätigung angegebener Personenzahl. Wurde kein Menü festgelegt, wird dieses mit CHF 60.00 pro Gast verrechnet.
5. Geschlossene Gesellschaften / Abgesonderte Bereiche
Damit Gesellschaften unter sich bleiben können, bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten an:
Speisen - Bankett
Ganzes Lokal: ab 50 bis 80 Gäste
Séparée: ab 10 bis 20 Gäste
Terrasse (nur in warmen Monaten): ab 25 bis 50 Gäste
Apéro
Rheinlounge (nur in warmen Monaten): ab 25 bis 50 Gäste
Für eine geschlossene Gesellschaft mit Benützung des ganzen Lokals (entweder im Innen- oder im Aussenbereich) wird eine Mindestkonsumation verlangt. Diese richtet sich nach Wochentag und Monat und wird vorab definiert. Gerne gibt Ihnen das Restaurant Details hierzu persönlich bekannt.
6. Angebot & Lebensmittelallergien
Die Angebote des Restaurant werden in der Regel in Form von Menukarten, Menüvorschlägen und Getränkelisten dargestellt. Da es sich bei den Produkten um natürliche Waren handelt können Preisschwankungen, ungenügende Verfügbarkeit oder Jahrgangswechsel auftreten. Daher ist es zu jedem Zeitpunkt möglich, dass die publizierten Angebote, bei Weinen auch die angegebenen Jahrgänge, nicht verfügbar sind oder einer Preisänderung unterliegen. Der Preis, den Ihnen das Restaurant bei der Bestellung am Tisch bzw. bei der Reservationsbestätigung bekannt gibt, ist jedoch verbindlich.
Neben vegetarischen Speisen bietet Ihnen das Restaurant auch Speisen mit Berücksichtigung von Lebensmittelallergien an. Entsprechende Wünsche sind vor der Bestellung bzw. mindestens 14 Tage vor dem Anlass bekannt zu geben.
7. Verlängerungstarif
Eine Verlängerung nach den offiziellen Öffnungszeiten des Restaurant beträgt Fr. 400.— pro Stunde und bedarf zusätzlich einer Spezialbewilligung durch das Bau- und Gastgewerbeinspektorat von Fr. 150.--. Eine Verlängerung ist bis maximal 04.00 Uhr möglich.
Sonderleistungen wie Bestellungen bei Fremdfirmen, die nicht mehr storniert werden können (z.B. Hochzeitstorten, Technik, Blumen, etc.), werden zum vereinbarten Preis weiterverrechnet.
8. Zahlungsbedingungen
Die vom Restaurant genannten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein. Der Gast ist verpflichtet, für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Restaurants zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast, seinen Begleitern und Besuchern veranlasste Leistungen und Auslagen des Restaurants an Dritte. Alle publizierten Preise können jederzeit ohne Mitteilung an den Gast angepasst werden. Gültigkeit haben jeweils diejenigen Preise, die vom Restaurant bestätigt werden.
Die Zahlungsmöglichkeiten im Restaurant sind Bargeld (CHF), Kreditkarten, Postcard
Bei Gruppenanlässen bzw. geschlossenen Gesellschaften kann das Restaurant je nach Vereinbarung eine Anzahlung des Buchungsbetrags verlangen. Die Anzahlung ist als Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt zu verstehen. Das Restaurant kann anstelle einer Anzahlung auch eine Kreditkartengarantie verlangen. Eine Vorauszahlung ist innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Reservationsbestätigung zu überweisen. Erfolgt die Reservation kurzfristiger, so verlangt das Restaurant eine Kreditkartengarantie über den gesamten Buchungsbetrag. Bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Leistung der Kreditkartengarantie kann das Restaurant den Vertrag unverzüglich (ohne Mahnung) auflösen, bzw. von den gemachten Leistungsversprechungen zurücktreten sowie Stornierungskosten verlangen. Dem Restaurant steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistungen zu. Die Schlussrechnung umfasst den vereinbarten Preis zuzüglich allfälliger Mehrbeträge, die aufgrund gesonderter Leistungen des Restaurants für den Gast und/oder die ihn begleitenden Personen entstanden sind. Die Bezahlung kann bar in Schweizer Franken oder mit einer akzeptierten Kreditkarte erfolgen.
Nach der Veranstaltung erhalten Sie vom Restaurant eine detaillierte Rechnungsaufstellung über alle durch das vom Restaurant erbrachten Leistungen. Die Zahlungsfrist beträgt 15 Tage.
9. Haftung
Restaurant:
Das Restaurant bedingt die Haftung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für leichte und mittlere Fahrlässigkeit weg und haftet nur bei absichtlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden. Das Restaurant haftet für die eingebrachten Sachen der Gäste gemäss den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte und mittlere Fahrlässigkeit haftet das Restaurant nicht. Das Restaurant lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung des durch Dritte eingebrachten Materials ab. Das Restaurant haftet unter keinem Rechtstitel für Leistungen, welche es dem Gast lediglich vermittelt hat.
Gast:
Der Gast haftet gegenüber dem Restaurant für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn, Begleiter bzw. seine Hilfspersonen oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ohne dass das Restaurant dem Gast ein Verschulden nachweisen muss. Hat ein Dritter für den eigentlichen Gast die Buchung vorgenommen, so haftet der Dritte dem Restaurant gegenüber als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Der Gast haftet für veranlasste Leistungen und Auslagen des Restaurants an Dritte. Um Schäden vorzubeugen, ist das Anbringen von Dekorationsmaterial und anderen Gegenständen stets mit dem Restaurant abzustimmen. In jedem Fall hat der Veranstalter darauf zu achten, dass das Material den feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht.
10. Gewährleistung
Restaurant Whitehouse ist es nicht möglich, Zusicherungen oder Garantien für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Daten sowie für die ständige oder ungestörte Verfügbarkeit der Webseite, deren Funktionalitäten, integrierten Hyperlinks und weiteren Inhalten abzugeben. Insbesondere wird weder zugesichert, noch garantiert, dass durch die Nutzung der Webseite keine Rechte von Dritten verletzt werden, die nicht im Besitz von Restaurant Whitehouse sind.
11. Mitbringen von Speisen / Tiere
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist verboten. Ausgenommen sind essbare Dekorationen oder Gäste-Geschenke die nicht in den Räumlichkeiten des Restaurant verzehrt werden. Das Mitbringen von Hunden ist gestattet. Der Gast, der ein Hund in das Restaurant mitbringt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäss zu halten. Für allfällige Schäden haftet auf jeden Fall der Besitzer des Hundes.
12. Fundsachen
Nach Ablauf einer dreimonatigen Aufbewahrungsfrist können die Fundsachen vom Restaurant entsorgt werden.
13. Weitere Bestimmungen
Restaurant Whitehouse behält sich ausdrücklich vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern und ohne Ankündigung in Kraft zu setzen.
Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung. Das UN-Kaufrecht (CISG, Wiener Kaufrecht) wird explizit ausgeschlossen.
Der Gerichtsstand ist Rheinfelden AG, soweit das Gesetz keine zwingenden Gerichtsstände vorsieht.
14. Kontakt
Bei Fragen zu diesen AGB melden Sie sich bitte per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!oder Telefonisch bei uns.
(Version 1 / 04.2017)